Allgemeine Geschäftsbedingungen PFISTERER Gesellschaft m.b.H.

Stand: April 2026

Inhalt
  1. 1. Anwendungsbereich
  2. 2. Leistungen
  3. 3. Angebot; Vertrag
  4. 4. Leistungsausführung
  5. 5. Eigentumsvorbehalt; Urheberrecht
  6. 6. Leistungsfristen, Annahme, Gefahrenübergang
  7. 7. Mitwirkungspflichten
  8. 8. Preis
  9. 9. Preisveränderungen
  10. 10. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
  11. 11. Stornierung
  12. 12. Gewährleistung
  13. 13. Schadenersatz
  14. 14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

#1. Anwendungsbereich

1.1Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der Pfisterer Gesellschaft m.b.H.; FN 108616f, 1210 Wien, Czeija-Nissl-Gasse 5 (kurz: PFISTERER) und Dritten (KUNDEN) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht.

1.2PFISTERER schließt ausschließlich mit anderen Unternehmern Verträge ab. Der KUNDE bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er ein Unternehmer ist und das abgeschlossene Geschäft zu seinem Unternehmen gehört. Der zwischen PFISTERER und dem KUNDEN abgeschlossene Vertrag ist so beiderseitig unternehmensbezogen. Mit Verbrauchern schließt PFISTERER keine Verträge ab.

1.3Allfällige AGB der KUNDEN kommen keinesfalls zur Anwendung.

1.4Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese zwischen PFISTERER und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen getroffenen Regelungen. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmung ersetzt.

#2. Leistungen

2.1PFISTERER erbringt im ordentlichen Geschäftsbetrieb Leistungen, die folgenden Bereichen (Teilleistungen) in der Energietechnik zugeordnet werden:

  • 2.1.1Verkauf von Verbindungen,
  • 2.1.2Verkauf von Freileitungssystemen,
  • 2.1.3Verkauf von Produkten der Verteilungstechnik,
  • 2.1.4Verkauf von Produkten der Sicherheitstechnik,
  • 2.1.5Verkauf von Werkzeugen.

2.2Darüber hinausgehende im Angebot (Kostenvoranschlag) nicht genannte sonstige Leistungen werden von PFISTERER als außerordentliche Leistungen nur erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung von PFISTERER vereinbart sind. PFISTERER erbringt insbesondere keine Planungs-, Aufbau- oder Montageleistungen.

2.3PFISTERER erbringt die Leistungen während ihrer jeweiligen Normalarbeitszeit.

#3. Angebot; Vertrag

3.1Von PFISTERER gemachte Angebote sowie Angaben in Preislisten und Katalogen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2Alle Abschlüsse und Vereinbarungen/Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von PFISTERER schriftlich bestätigt wurden (Annahmebestätigung) oder PFISTERER mit der Erfüllung der Vereinbarung/Bestellung begonnen hat. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie zwischen PFISTERER und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind.

3.3Die in Punkt 2 genannten Leistungen sind teilbar. Teilbar sind auch einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsgruppe (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.5). Der KUNDE ist verpflichtet, einzelne Teilleistungen (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.5) als Erfüllung des Vertragsteils anzunehmen. PFISTERER ist berechtigt, einzelne Teilleistungen (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.5) unabhängig von anderen Teilleistungen zu erfüllen.

3.4Bei Angeboten des KUNDEN ist dieser zumindest 30 Tage an sein Angebot gebunden.

#4. Leistungsausführung

4.1Zur Ausführung der Leistung ist PFISTERER frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

4.2Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderungen der Leistungsausführung in technischen Belangen bleiben PFISTERER vorbehalten und werden vom KUNDEN vorweg ausdrücklich genehmigt.

4.3PFISTERER ist bei produktionsbedingten bzw. technischen Änderungen seiner Produkte berechtigt, anstelle der vereinbarten Produkte andere qualitativ gleichwertige Produkte (Nachfolgeprodukte) an den KUNDEN zu liefern, wenn der Preis der Nachfolgeprodukte nicht um mehr als 10% höher ist als der ursprünglich vereinbarte Preis. Bei einer höheren Preisabweichung wird PFISTERER den KUNDEN vorab benachrichtigen und der KUNDE kann wählen, ob der die Nachfolgeprodukte zum höheren Preis geliefert haben oder vom Vertrag zurücktreten will.

4.4Stimmt PFISTERER einer vom KUNDEN gewünschten Vertragsänderung zu, inhaltlich derer eine Leistung vom KUNDEN selbst oder einem Dritten erbracht werden soll, so gebührt PFISTERER 20% des für diese Leistung ursprünglich vereinbarten Entgelts.

4.5PFISTERER ist berechtigt, Lieferungen in Teilen durchzuführen und Teillieferungen als selbständige Lieferungen zu behandeln und selbständig zu verrechnen.

#5. Eigentumsvorbehalt; Urheberrecht

5.1Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PFISTERER. Der KUNDE ist ohne Zustimmung von PFISTERER nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte weiterzuverkaufen oder zu verpfänden. Der KUNDE tritt bei einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherung der Entgeltsforderung von PFISTERER alle Forderungen aus diesem Weiterverkauf an PFISTERER ab. Der KUNDE ist verpflichtet, bei einem Weiterverkauf, einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff auf die Vorbehaltsware den Dritten auf das Eigentum von PFISTERER bzw. die erfolgte Abtretung der Forderungen hinzuweisen. Der KUNDE hat PFISTERER die Kosten für die Geltendmachung seines Eigentumsrechts zu ersetzen.

5.2Bei einer Bearbeitung oder Verarbeitung der Produkte durch den KUNDEN entsteht Miteigentum im Verhältnis des Werts der Produkte von PFISTERER zu den sonstigen Waren und Leistungen des KUNDEN.

5.3Der KUNDE ist verpflichtet, das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt auf den vollen Kaufpreis gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

5.4Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug ist PFISTERER berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Produkte zurückzunehmen, ohne dass diese Rücknahme einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

5.5Sämtliche technischen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches sind geistiges Eigentum von PFISTERER und streng vertraulich; sie dürfen anderweitig nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

#6. Leistungsfristen, Annahme, Gefahrenübergang

6.1Lieferfristen und Übergabetermine sind für PFISTERER nur verbindlich, wenn deren Einhaltung im Einzelfall „fix“ zugesagt worden ist und PFISTERER zumindest sechs Wochen vor beabsichtigter Lieferung die schriftliche Anzeige des KUNDEN zugegangen ist, dass die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung geschaffen sind und der KUNDE alle vereinbarten Zahlungen oder Sicherheiten geleistet hat.

6.2Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von PFISTERER zu vertreten sind (höhere Gewalt, Streik, Mangel an Betriebsstoffen, Ausfall von Fertigungsanlagen, Verzug eines Lieferanten, Lockdown, Grenzsperren, etc.), werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „fix“ zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils drei Monate hinausgeschoben. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten eintreten. Dauern diese Umstände länger als drei Monate an, hat PFISTERER das Recht vom Vertrag zurücktreten; Schadenersatzansprüche des KUNDEN sind in diesem Fall ausgeschlossen. PFISTERER und der KUNDE haben ohne Schadenersatzverpflichtung das Recht zum Vertragsrücktritt, wenn die Vertragserfüllung aufgrund dieser Umstände endgültig unmöglich geworden ist. Bei einer teilweisen Unmöglichkeit besteht das Rücktrittsrecht nur für den unmöglich gewordenen Teil des Vertrages.

6.3Bei einer Überschreitung der „fix“ zugesagten Lieferfristen muss der KUNDE eine angemessene, mindestens achtwöchige (bei Punkt 6.2: dreimonatige) Nachfrist in Form eines eingeschriebenen Briefes setzen. Vor dem Verstreichen der Nachfrist kann der KUNDE (auch bei „fix“ zugesagten Terminen) nicht vom Vertrag zurücktreten.

6.4Ist die Verzögerung der Leistungsausführung dem KUNDEN zuzurechnen, hat er die auflaufenden Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten, zu tragen.

6.5Der KUNDE hat das Produkt bei der Übergabe zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich des Zustands, der Qualität und der Menge. Der KUNDE hat Beschädigungen oder Fehlbestände (Minderlieferung) unmittelbar auf dem Lieferschein anzuführen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. Der KUNDE ist verpflichtet, die Minderlieferung als (teilweise) Erfüllung des Vertrages anzunehmen. Wenn der KUNDE keine Anmerkungen über den Zustand, die Qualität und/oder die Vollständigkeit des Produkts auf dem Lieferschein anführt, gilt die vereinbarte Lieferung (Produkt) als vollständig und ordnungsgemäß übergeben.

6.6Bei einem Annahmeverzug schuldet der KUNDE verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des vereinbarten Entgelts für jede angefangene Woche des Annahmeverzugs. Die Vertragsstrafe ist mit 50% des vereinbarten Entgelts beschränkt. Die Vertragsstrafe dient der Abgeltung der erhöhten Lager- und Logistikkosten. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.

6.7Kann das Produkt dem KUNDEN zum vereinbarten Liefertermin ohne Verschulden von PFISTERER nicht übergeben werden, so schuldet der KUNDE auch die durch den frustrierten Zustellungsversuch angelaufenen Kosten des Transports sowie des Rücktransports. PFISTERER ist berechtigt, dem KUNDEN den Termin eines zweiten Zustellversuchs einseitig festzusetzen. Sofern auch dieser frustriert bleibt, ist PFISTERER berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen und haftet der KUNDE gegenüber PFISTERER für den entstandenen Schaden. Der Anspruch von PFISTERER auf Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt davon unberührt.

6.8Bei einer Lieferung durch PFISTERER erfolgt diese bis zur nächsten befahrbaren Straße. Das Abladen sowie der Transport vom Lieferort zur Verwendungsstelle erfolgen durch den KUNDEN.

6.9Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Produkte geht (auch bei einer Versendung durch PFISTERER) mit dem Verlassen der Produkte vom Werk oder Lager, spätestens mit Annahmeverzug auf den KUNDEN über. Bei einer allfälligen Rücksendung der Produkte trägt der KUNDE die Gefahr des zufälligen Untergangs.

6.10PFISTERER wird die verkauften Produkte nur nach Weisung des KUNDEN und auf dessen Kosten versichern.

#7. Mitwirkungspflichten

7.1Der KUNDE verpflichtet sich, an der Vertragserfüllung gehörig mitzuwirken.

7.2Der KUNDE erklärt, dass die für den KUNDEN jeweils vor Ort einschreitenden Dritten mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind. Der Vollmachtsumfang umfasst zumindest all jene rechtlichen Angelegenheiten, welche mit der Leistungserbringung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen; somit insbesondere das Recht, im Namen der KUNDEN Änderungen der Leistungsausführung zu verlangen oder Erklärungen aller Art sowie die Leistungen entgegenzunehmen.

7.3Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden, sind vom KUNDEN beizubringen.

7.4Wenn der KUNDE seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann PFISTERER wahlweise – jeweils unter Setzung einer angemessenen Nachfrist – die dem KUNDEN obliegenden Mitwirkungspflichten auf Kosten des KUNDEN selbst durchführen oder vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Bei einem Vertragsrücktritt gebührt PFISTERER das gesamte für die Vertragserfüllung vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsregel des § 1168 allgemeines bürgerliches Gesetzbuch wird ausgeschlossen.

7.5Der KUNDE haftet für Mehrkosten, die aus der Beistellung ungeeigneter bzw. zu spät beigestellter oder nicht in ausreichender Anzahl beigestellter Hilfskräfte entstehen.

#8. Preis

8.1Dem Vertragsverhältnis liegt ein Kaufpreis, Pauschalpreis oder ein Kostenvoranschlag zugrunde. Pauschaliert sind Preise nur, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden („fix“).

8.2Alle von PFISTERER angegebenen Preise verstehen sich ab dem nächsten Werk oder Lager (ex „works“) und exklusive Umsatzsteuer, ohne Montage-, Versand- und Verpackungskosten. Sämtliche mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Gebühren, Abgaben, Steuern, Spesen, Zölle, Versand- und Verpackungskosten trägt der KUNDE.

8.3Müssen Leistungen von PFISTERER außerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden, hat der KUNDE die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.

8.4Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird auf das vereinbarte Entgelt angerechnet, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Wenn kein Vertragsverhältnis zustande kommen sollte, behält sich PFISTERER die Weiterverrechnung der Kosten bis zu einem Betrag von netto EUR 75,00 für jeden Kostenvoranschlag vor. Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.

8.5PFISTERER wird dem KUNDEN eine Erhöhung der Summe der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten um mehr als 15% unverzüglich anzeigen. Der KUNDE kann sich nach der Anzeige mit der Erhöhung einverstanden erklären oder vom Vertrag – unter Abgeltung des bisherigen Aufwands – zurücktreten. Erhöhungen um bis zu 15 % der im Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten können ohne Anzeige verrechnet werden.

#9. Preisveränderungen

9.1Wird ein Angebot derart verspätet vom KUNDEN angenommen, dass die Leistungsausführung später als ein Monat nach der Angebotsstellung erfolgen soll, ist PFISTERER berechtigt, die dem Angebot zugrundeliegenden Preise entsprechend der Veränderung der Lohnkosten oder Veränderung der Kosten für Material, Produkte, Energie, Rohstoffe, Transporte und dergleichen im Ausmaß der Veränderung zu erhöhen bzw. zu verringern.

9.2Verzögert sich die Leistungserbringung um zumindest drei Monate aus Gründen in der Sphäre des KUNDEN, sind die jeweils erbrachten Leistungen abzurechnen.

9.3Bei Vertragsverhältnissen, die eine wiederkehrende Leistung von PFISTERER zum Gegenstand haben (Dauerschuldverhältnis) ist der vereinbarte Preis wertgesichert. Als Berechnung für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die bei Vertragsabschluss verlautbarte Indexzahl. Der Preis erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex 2020 verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis ausschließlich 2% unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch das Ausmaß von 2% überschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Veränderungen des Preises wird PFISTERER dem KUNDEN jeweils schriftlich bekannt geben. Der KUNDE ist zur Bezahlung des erhöhten Preises ab der Bekanntgabe verpflichtet.

#10. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

10.1Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist der vereinbarte Preis vom KUNDEN im Voraus (vor der Übergabe) zu zahlen. PFISTERER ist in allen Fällen berechtigt, bei Vertragsabschluss bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts als Anzahlung und das offene Restentgelt vor der Lieferung bzw. Übergabe des Produkts an den KUNDEN zu verlangen. Bei vereinbarten Teilzahlungen hat der KUNDE über Verlangen von PFISTERER nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.

10.2Das Entgelt ist (vorbehaltlich anderer Vereinbarungen) durch den KUNDEN zur Zahlung fällig, sobald PFISTERER dem KUNDEN eine Rechnung über die gelieferten oder zu liefernden Produkte übermittelt hat. Das Entgelt ist durch Überweisung (abzugsfrei) zu entrichten. Überweisungskosten hat der KUNDE zu tragen. Eine allfällige Annahme von Scheck und Wechsel durch PFISTERER erfolgt ausschließlich zahlungshalber; die daraus entstehenden Spesen trägt der KUNDE. PFISTERER gewährt dem KUNDEN (mangels anderslautender Vereinbarung) kein Skonto. Die rechtsgrundlose Verweigerung der Übernahme der vereinbarten Leistung durch den KUNDEN lässt die Fälligkeit des Entgelts unberührt.

10.3 Bei Verzug des KUNDEN schuldet dieser
  • gesetzliche Verzugszinsen vom offenen Betrag der Rechnung,
  • im Falle einer höheren Zinsbelastung von PFISTERER durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,
  • den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung.

10.4Von PFISTERER gewährte Preisnachlässe (Rabatte, etc.) begründen keinen Anspruch des KUNDEN auf gleiche oder ähnliche Preisnachlässe bei künftigen Vertragsabschlüssen.

10.5Bei einem Zahlungsverzug des KUNDEN (auch mit einer Teil- oder Ratenzahlung) verfallen alle allfällig gewährten Preisnachlässe (Rabatte, Jahresbonifikationen, etc.). PFISTERER ist bei einem Zahlungsverzug des KUNDEN dazu berechtigt, von allen mit dem KUNDEN abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus allen offenen Vertragsverhältnisses für die Dauer des Zahlungsverzuges zu verweigern.

10.6Die Aufrechnung von (auch konnexen) Forderungen des KUNDEN mit solchen von PFISTERER ist ausgeschlossen.

10.7Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche zurückzuhalten.

10.8PFISTERER ist berechtigt, Zahlungen des KUNDEN – auch mit bestimmter Widmung – zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die zuerst fällig gewordene Schuld anzurechnen. Bestehen offene Forderungen aus Lieferungen ohne Eigentumsvorbehalt und offene Forderungen aus Lieferungen mit Eigentumsvorbehalt, werden die Zahlungen des KUNDEN zuerst auf die Forderungen aus Lieferungen ohne Eigentumsvorbehalt angerechnet.

10.9Der KUNDE erklärt seine Zustimmung, dass Rechnungen und Mahnungen von PFISTERER per E-Mail versendet werden können.

10.10Eine dem KUNDEN übermittelte Rechnung gilt als genehmigt und konstitutiv anerkannt, wenn und soweit der KUNDE nicht binnen vier Wochen ab Erhalt schriftlich widerspricht.

#11. Stornierung

Tritt der KUNDE ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück („Stornierung“), schuldet der KUNDE verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des vereinbarten Entgelts. Die Vertragsstrafe dient der Abgeltung der mit der Vertragserfüllung verbundenen Kosten sowie dem entgangenen Deckungsbeitrag. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. PFISTERER kann statt der Vertragsstrafe und dem Ersatz des weiteren Schadens auch weiterhin die Erfüllung des Vertrages verlangen (Wahlrecht).

#12. Gewährleistung

12.1Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe des Produkts von PFISTERER an den KUNDEN bzw. im Fall deren Unterbleibens aus Gründen in der Sphäre des KUNDEN mit dem vorgesehenen Übergabetermin; spätestens mit der Rechnungslegung.

12.2Teile der erbrachten Leistungen von PFISTERER die nicht unmittelbar von einem Mangel betroffen sind, führen zu keinen Gewährleistungsansprüchen.

12.3Der KUNDE hat jede weitere Nutzung des mangelhaften Produkts einzustellen, durch welchen ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert wird.

12.4Gewährleistungsansprüche des KUNDEN entfallen, wenn er oder Dritte an den übergebenen Produkten eigenmächtig Reparaturen, Bearbeitungen, Instandsetzungen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Verschleißteile sowie für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung oder Montage, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, einen ungeeigneten Bau- oder Aufstellungsplatz, äußere Einflüsse (Witterung, etc.) normale Abnutzung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder von PFISTERER empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen sowie auf gewaltsame Zerstörung, Unfall, vermeidbare chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche des KUNDEN entfallen auch, wenn bei in Einzelteilen (zerlegt) an den KUNDEN übergebene Produkte diese nicht durch PFISTERER oder einen von PFISTERER genehmigten Dritten zusammengesetzt wird.

12.5Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; Mängel müssen vom KUNDEN binnen 14 Tagen schriftlich und substantiiert gerügt werden. Unterlässt der KUNDE die Rüge, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.

12.6PFISTERER behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Wählt PFISTERER die Verbesserung, hat er zumindest zwei Verbesserungsversuche, bis der KUNDE andere Ansprüche geltend machen kann. Behebungen eines vom KUNDEN behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar. Die Verbesserung des Mangels hat an der Geschäftsanschrift von PFISTERER zu erfolgen. Der KUNDE ist bei einer Verbesserung oder Austausch verpflichtet, das Produkt PFISTERER an seiner Geschäftsanschrift zu übergeben. Wenn eine Verbesserung oder Austausch an der Geschäftsanschrift von PFISTERER nicht möglich oder nicht tunlich sein sollte, hat PFISTERER bei einer (freiwillig vorgenommenen) Verbesserung oder Austausch vor Ort Anspruch auf Ersatz des gesetzlichen Kilometergeldes und hat der KUNDE den Zutritt zum Ort des Produkts und auf Verlangen entsprechende Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Wenn die Verbesserung oder Austausch – auf Verlangen des KUNDEN – am Wochenende, einem gesetzlichen Feiertag oder zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr stattfinden soll, hat der KUNDE die dadurch anfallenden Mehrkosten, insbesondere die höheren Lohnkosten, zu ersetzen.

12.7Das Vorliegen eines Mangels hat der KUNDE zu beweisen. Die Vermutungsregel nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Sind Mängelbehauptungen des KUNDEN unberechtigt, ist er verpflichtet, PFISTERER den entstandenen Aufwand für die Feststellung der Mängelfreiheit angemessen zu ersetzen.

#13. Schadenersatz

13.1Die Haftung von PFISTERER für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden des KUNDEN werden ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht von PFISTERER ist bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe des vereinbarten Nettoentgelts der erbrachten Leistung beschränkt.

13.2Die Ersatzpflicht von PFISTERER für Mangelfolgeschäden, indirekte (mittelbare) Schäden, Verzugsschaden und dem entgangenen Gewinn (Produktionsstillstand, Nutzungsausfall, etc.) des KUNDEN werden ausgeschlossen.

13.3Werden Leistungen vom KUNDEN erbracht, übernimmt PFISTERER keinerlei Aufsichts- oder Überwachungspflicht; PFISTERER übernimmt für Leistungen des KUNDEN keine Haftung. PFISTERER übernimmt für Hilfskräfte des KUNDEN keine Haftung.

13.4Das Vorliegen von grobem Verschulden hat der KUNDE zu beweisen.

13.5Schadenersatzansprüche des KUNDEN verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung.

13.6PFISTERER ist kein Hersteller des Produkts im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Rückgriffsansprüche des KUNDEN nach § 12 Produkthaftungsgesetz sind so ausgeschlossen. Produkthaftungsansprüche aus Sachschäden eines Unternehmers werden jedenfalls ausgeschlossen.

13.7Der KUNDE hat die Kosten für eine Schadensfeststellung, insbesondere für die Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst zu tragen; kann diese nicht von PFISTERER ersetzt verlangen.

13.8Das Recht des KUNDEN, den Vertrag wegen eines Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über der Hälfte anzufechten, wird ausgeschlossen.

#14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

14.1Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von PFISTERER in 1210 Wien, Czeija-Nissl-Gasse 5.

14.2Auf diese AGB und alle Verträge, auf die diese AGB anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.3Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen PFISTERER und dem KUNDEN geschlossenen Verträgen wird die österreichische Gerichtsbarkeit und die (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des am Sitz von PFISTERER sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

14.4Es ist ausschließlich die deutsche Fassung der AGB verbindlich. Allfällige Übersetzungen sind lediglich unverbindliche Information; nicht aber rechtsverbindlich.

Diese Website gibt den Inhalt der AGB wieder. Im Fall von Abweichungen zwischen dieser Darstellung und der PDF‑Fassung gilt ausschließlich die PDF‑Fassung als verbindlich (siehe § 14.4).